+41 (0)44 396 48 88 |

Die Schweizerische Vereinigung der Berufsbeiständinnen und –beistände informiert: KESB-Initiative ist klar gescheitert


Die Schweizerische Vereinigung der Berufsbeiständinnen und –beistände informiert: KESB-Initiative ist klar gescheitert
06.11.2019
Die von Nationalrat Pirmin Schwander lancierte KESB-Initiative – auch KESB Abschaffungsinitiative genannt – ist klar gescheitert. Vor Ablauf der Frist wurde die Unterschriftensammlung abgebrochen und die Initiative in Ermangelung ihrer Erfolgsaussichten zurückgezogen. Das seit sechs Jahren gültige Kindes- und Erwachsenenschutzrecht hat das ehemalige Vormundschaftsrecht erfolgreich abgelöst und die Beistandschaft im Interesse der Betroffenen professionalisiert. „Die KESB-Initiative wollte diese Errungenschaft über Bord werfen. Engste Familienmitglieder sollten in jedem Fall das exklusive Recht erhalten, die Interessen der Betroffenen zu vertreten“, sagt Dr. Ignaz Heim, Präsident des SVBB. Interessenskonflikte unter Familienangehörigen und fehlende fachliche Eignungen wurden dabei gezielt ausgeblendet. Dem wirksamen Kindes- und Erwachsenenschutz wäre ein Bärendienst erwiesen worden.
 
Eine Beistandschaft ist z.B. dann notwendig, wenn eine Person nachweislich Hilfe braucht, weil ihr Wohl und ihre Würde gefährdet ist. Die Ursachen dafür sind sehr vielfältig und meist im medizinischen, psychologischen oder psychosozialen Bereich zu finden. Die Wünsche der Betroffenen und Angehörigen müssen von Gesetzes wegen von der KESB in Erwägung gezogen werden.
 
„Es ist bereits der Fall, dass die KESB Familienmitglieder als Beistände einsetzen, sofern sie dies können und wollen“, betont Dr. Ignaz Heim, Präsident der SVBB. Die KESB setzt Berufsbeistände dann ein, wenn Eltern oder Angehörige nicht ausreichend die Interessen der betroffenen Person wahrnehmen können oder wollen. Dies schreibt Art 389 ZGB vor, was sich in der Praxis bewährt. Heute werden Verwandte als Beistände, auch private Mandatsträger genannt, grundsätzlich eingesetzt, wenn die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen dies erlauben. Die kürzlich veröffentliche Umfrage des Bundes hat dazu erhellende Zahlen geliefert.
 
 
Scheitern der Initiative bringt keine Gefahr für Betroffene
 
„Angehörige müssen nicht zwingend Vertrauenspersonen des Betroffenen sein, wenn es um die Wahrung ihrer Interessen oder Umsetzung ihres Willens geht“, weiss Dr. Ignaz Heim aus seiner täglichen Arbeit als Berufsbeistand. Dies betrifft sowohl den Kindes- und Erwachsenenschutz, wo Vernachlässigung und Missbrauch wichtige Themenbereiche sind, wo die KESB eingreifen muss. «Berufsbeistände kennen die unzähligen Möglichkeiten der Unterstützung und sind Profis in der Sicherung des Wohls der betroffenen Personen».
Die Volksinitiative „Eigenständiges Handeln in Familien und Unternehmen“ inszenierte bewusst ein Klima der Angst, in welchem die Aufgaben der KESB und damit auch der professionell arbeitenden Berufsbeistände gegenüber den Mitsprachebedürfnissen von Familienmitgliedern mit dem Verweis auf einen tragischen Einzelfall gezielt ausgespielt wurden.
 
Für die praktische Handhabe im Kindes- und Erwachsenenschutz sind die Berufsbeiständinnen und -beistände die richtige Adresse, deren überaus anspruchsvolle Aufgabenfelder bis heute nicht genügend bekannt sind. Eine wichtige Aufgabe der SVBB ist es deshalb, sich in der Bevölkerung verstärkt für das Verständnis ihrer Arbeit und die Enttabuisierung der Beistandschaft im Interesse der Selbstbestimmung der Betroffenen einzusetzen.
 
 
SVBB – Schweizerische Vereinigung der Berufsbeistände
 
Der SVBB, gegründet 1913, vereinigt heute mit weit mehr als 1100 angeschlossenen Personen die grosse Mehrheit der Berufsbeistände im Kindes- und Erwachsenenschutz. Der SVBB ist schweizweit der Gesprächspartner für Fragen der operativen Umsetzung des Kindes- und Erwachsenenschutzes durch die mandatsführenden Berufsbeistände. Der SVBB steht in partnerschaftlichem Austausch mit den 7 Regionalgruppen und hat sein zentrales Sekretariat in Bern.
 
Weitere Auskünfte
Schweizerischer Vereinigung der Berufsbeistände (SVBB)
Herrn Dr. Ignaz Heim
Präsident
Monbijoustrasse 22 
3001 Bern
Tel 079 157 78 21
ignaz.heim@svbb-ascp.ch
https://svbb-ascp.ch/