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Familie Thyssen: Zum Dessert ein Massenmord.

26. October 2007 um 15:47

Da gemäss Friedrich Dürrenmatt eine Geschichte erst zu ende ist, wenn sie die schlimmstmögliche Wendung genommen hat, sei auf das Fest in der Nacht vom 24. auf den 25. März 1945 im österreichischen Rechnitz erinnert. Kurz vor dem Einmarsch der Roten Armee liess die Gräfin Margit Batthyany, Tochter des deutschen Stahlindustriellen Heinrich Thyssen, eine der reichsten europäischen Familien, nicht nur zu Tisch anrichten, sondern gemäss dem englischen Historiker David R. L. Lichtfield, zum Nachtisch auch 200 jüdische Zwangsarbeiter wie Karnickel abschiessen. Ihr Bruder Heinrich Thyssen-Bornemisza, wurde später in der Schweiz und Spanien als Kunstsammler berühmt. Kann das wahr sein? Wer die späte Kriegsgeschichte kennt, hört häufig von solchen “parties”, wo man den bevorstehenden Weltuntergang feiert. Bisher schweigt die Familie zu den Anschuldigungen, auch kein gutes Zeichen.

3 Kommentare zu “Familie Thyssen: Zum Dessert ein Massenmord.”

  1. Agathe Szechenyi

    Seit wann ist David Litchfield Historiker????
    Wo sind die Beweise, daß Gräfin Batthyány die Drhtzieherin war????
    Tolle Enthüllungsstory, die aber nichts mit der traurigen Realität zu tun hat!

  2. Romeo Lagler

    Diese Geschichte ist laut Aussagen der Bevölkerung war, es wird nie Beweise geben. Der einzige der, so glaube ich noch am Leben ist, Podezin könnte Licht ins dunkle bringen. Ebenso wird man wahrscheinlich nie die ermordeten finden weil sie an einer ganz anderen Stelle begraben wurden als wo man derzeit sucht.

  3. F.D.Schoeller, München

    Es ist unstreitig, dass sich etwas grauenhaftes, unmenschliches am 24. März 1945 am Standort „Kreuzstadl“ ereignet haben muss, denn kurz nach Beendigung des Kriegs haben Verfahren und Verurteilungen zu den vorgenannten Taten stattgefunden.

    Die Initiative „RE.F.U.G.I.U.S.“ bringt es indirekt auf den Punkt und ist über das momentan herrschende Medienspektakel verwundert, denn, wie soll es möglich sein, nach über sechzig Jahren, eine Aufklärung sowie den wissenschaftlichen Nachweis, wie es seitens einzelner Institutionen, in der momentan emotional geführten Diskussion gefordert wird, erbringen!?

    Die damalige juristische Aufarbeitung bzw. Untersuchung ist im Ergebnis genauer zu hinterfragen bzw. zu klären, denn

    a) Warum konnten und wurden nur fünf Personen angeklagt?
    b) Warum wurden nur zwei Personen verurteilt?
    c) Warum fielen die damaligen Urteile so harmlos aus (acht und fünf Jahre)?
    d) Warum wurden anschließend die Urteile zur Bewährung ausgesetzt?
    e) Warum hat die Staatsanwaltschaft im Juni 1963 das Angebot, als Zeugin, der Gräfin Batthyány nicht
    angenommen?

    Zu den Fragen von a) bis e) lässt erahnen, wie in den letzten sechzig Jahren seitens unserer Justiz und die der österreichischen Justiz eine Verschleppungs- sowie Verschleierungstaktik praktiziert wurde, was die Aufarbeitung und Aufklärung zum Thema des „Dritten Reichs“ betrifft.

    Was die Praktiken der juristischen Auslegungsmöglichkeiten in der Aufarbeitung dieser deutschen Zeit zeigt, ist von einer weiteren ungeheuerlich zu verachtenden Tat auszugehen, welche bis heute umgesetzt bzw. praktiziert wurde.

    Daher kann von einem begründetem Verdacht ausgegangen werden, dass die verantwortlichen Juristen der Justiz der jeweiligen Ländern in Wirklichkeit an der Aufarbeitung gar nicht interessiert sind und waren, was sich auch in jüngster Zeit hier in Deutschland im Fall „Kephallonia – Division Aqui“ zeigte.

    Ergo; es ist nicht von der Hand zu weisen, dass die Justiz der jeweiligen Länder am Akt der Verschleierung sowie der Verschleppung zur Aufklärung von Untaten, sowie der Vereitelung der Strafverfolgung als auch Begünstigung von Tätern schuldig gemacht hat.

    Verwunderlich ist auch, warum bis heute weder der internationale Gerichtshof noch der europäische Gerichtshof die deutsche sowie die österreichische Justiz in dieser Thematik abgemahnt hat?

    Durch die vorgenannte Frage wird die Annahme untermauert, dass kein verantwortlicher Jurist an der Aufklärung bzw. Aufarbeitung von Gräueltaten, welche durch eigens gemachte Gesetzte im jeweiligen Lande verabschiedet wurde, aufzuklären!

    Zusammenfassend ist eine Erkenntnis aus diesem Fall zu gewinnen, dass die moralischen Werte, welche in den Gesetzestexten als unantastbare Werte festgeschrieben stehen, stellen für die Opfer sowie deren Hinterbliebenen ein Lippenbekenntnis dar!

    Kein juristisches Argument bzw. juristische Rechtfertigung kann die deutsche sowie die österreichische Justiz entlasten, was den leichtfertigen und laxen Umgang in der Aufklärung mit den damaligen Tätern pflegt bzw. pflegte.

    Die nachvollziehbare Frustration von Simon Wiesenthal (als er noch lebte, was verfilmt wurde) über das Verhalten der Justiz sowie den Praktiken der Jusristen, hat mein Verständnis sowie meine selbst gemachten Erfahrungen auf einem anderen Bereich hier in Deutschland.

    Aus meiner Sicht wird es Zeit, was auch die logische, zwingende Konsequenz, darstellt, dass der internationale Gerichtshof gegen die verantwortlichen Juristen tätig werden muss. – Falls dies nicht geschehen sollte, dann ist die Thematik, was die international anerkannte Gerichtsbarkeit zum Thema Menschenwürde verkörpern sollte, nur eine leere Worthülse!

    München, den 12. Nov. 2007
    gez. F. D. Schoeller

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